Sie sind hier:  >>> Service  >>> Rechtliches 

Rechtliches

Garantie & Gewährleistung

Garantie & Gewährleistung, ein leidiges Thema? Ja, irgendwie schon. Denn immer wieder tauchen zu diesem Thema Fragen auf. Gerade dann, wenn der Endkunde die beiden Begriffe Garantie und Gewährleistung gleichsetzt oder verwechselt und der Meinung ist, er hätte auf alle Geräte doch 24 Monate Garantie.

Hier noch einmal die genaue Erklärung:

 

Garantie

Die Garantie ist IMMER eine freiwillige Gewähr des Herstellers.

Allein der Hersteller kann die Garantie-Bedingungen (Dauer, Inhalt etc.) frei bestimmen. Der Händler haftet nicht selber aus der Garantie heraus. Das heißt, der Kunde kann gegen den Händler keine Ansprüche aus der Garantie geltend machen. Um den Kunden zu binden, übernimmt der Händler in der Regel die Abwicklung der Herstellergarantie für den Kunden. Der Händler kann aber dem Kunden nur das weiter geben, was der Hersteller im Rahmen der Garantie gewährt.

Und diese Garantiebedingungen sind von Hersteller zu Hersteller sehr unterschiedlich.

 

Gewährleistung

Gewährleistung (Mängelhaftung) ist geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §437. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast, dass die Ware mangelfrei ist, beim Händler. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Kunde beweisen, dass die Ware bei Übergabe einen Sachmangel besaß. Gerade hier ergeben sich in der Praxis immer wieder Diskussionen.